Jede sexuelle Gewalt ist ein Angriff auf die Würde, auf die Unversehrtheit und auf das Selbstbestimmungsrecht eines Menschen.
HOLEN SIE SICH UNTERSTÜTZUNG
Für eine sofortige Anzeige nehmen Sie bitte direkt mit der Polizei Kontakt auf.
Sie haben das Recht, durch eine Person des gleichen Geschlechts einvernommen zu werden und können eine Person Ihres Vertrauens mitnehmen.
Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen sind Offizialdelikte. Eine Anzeige kann nicht mehr zurückgezogen werden.
Sie erhalten Unterstützung bei der Bewältigung der erlittenen sexuellen Gewalt und deren Folgen. Wir beraten Sie zu Fragen einer Strafanzeige und informieren Sie über Ihre Rechte. Finanzielle und versicherungsrechtliche Fragestellungen können besprochen werden.
Die Dienstleistungen der Opferhilfe stehen Frauen und Männern offen. Die Beratungen sind kostenlos und vertraulich.
Opferhilfe SG-AR-AI, +41 71 227 11 00, Teufener Strasse 11, 9000 St. Gallen
Sexuelle Gewalt hinterlässt Spuren – bei Frauen und Männern – nicht nur seelische sondern oft auch körperliche.
Sie werden im Kantonsspital St. Gallen von einer in der Thematik spezialisierten Fachperson empfangen, die Sie während Ihres Aufenthaltes im Spital betreut.
Sie können sich medizinisch untersuchen und behandeln lassen. Dieser Untersuch dient Ihrer Gesundheit. Verletzungen können behandelt und Krankheiten vorgebeugt werden. Eine Spurensicherung kann unabhängig von einer polizeilichen Anzeige erfolgen. Die rechtsmedizinische Untersuchung ist für eine allfällige spätere Strafanzeige wichtig. Dies ist für Sie kostenlos. Duschen und wechseln der Kleider zerstören Spuren. Wenn es für Sie möglich ist, duschen Sie sich nicht vor der Untersuchung.
Alle Mitarbeitenden des Kantonsspitals unterstehen der Schweigepflicht und haben keine Anzeigepflicht.
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